Finanzierung -wer zahlt was ?

1. Die Krankenversicherung

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten Für die Leistungen, die vom behandelnden Arzt verordnet werden. Ein bestimmtes Krankheitsbild (Diagnose) ist die Voraussetzung für die zu verordnende Behandlungspflege.

2. Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung trat 1995 in Kraft und erspart seitdem vielen Pflegebedürftigen den Gang zum Sozialamt. 

Mit der Einführung des Pflegestärkungs-gesetztes II(PSGII) ab 01.01.2017 gibt es fünf Pflegegrade(PG) anstatt der bisherigen drei Pflegestufen. Hier wird die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ermittelt.  PG1 ist gering, PG2 erheblich, PG3 schwer, PG4 besonders schwer und PG5 schwerst beinträchtigt. 

Wir unterstützen Sie bei beantragen eines Pflegegrades, siehe unten stehende Information.